Allgemeine Geschäftsbedingungen (08/2003) der Götze + Reichstein GmbH
  1. Allgemeines - Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss
  3. Preise
  4. Lieferbedingungen
  5. Versand und Gefahrübergang
  6. Zahlung
  7. Gewährleistung
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Sondervereinbarungen
  10. Haftungsbeschränkungen
  11. Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen uns sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
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§ 2 Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
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§ 3 Preise
  1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. Fracht, Verpackung, Montage usw. sowie zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für im Vertrag nicht enthaltene Leistungen werden die entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.
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§ 4 Lieferbedingungen
  1. Fest vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen etc.) um die Dauer der Störung und im Unfang ihrer Wirkung. Teillieferungen sind zulässig.
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§ 5 Versand und Gefahrübergang
  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Versand geschieht - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Rechnung des Käufers.
  4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
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§ 6 Zahlung
  1. Der Kunde verpflicht sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  2. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit mehr als einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig.
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§ 7 Gewährleistung
  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr oder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Mängel sind unverzüglich, d. h. innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um offensichtliche Mängel, sind diese innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
  5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmungen).
  8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen - auch solche aus einer laufenden Geschäftsverbindung - vor. Forderungen, die dem Besteller aus Weiterveräußerungen entstehen, gelten im Innenverhältnis an uns abgetreten, wenn und solange die Ware bei uns noch nicht bezahlt ist. Treten wir in Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltsrechts von dem Kaufvertrag zurück, können wir die Herausgabe aller von uns gelieferten Waren unter Ausschluss von Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechten von dem Besteller verlangen, soweit sich diese Waren noch in seinem Besitz befinden.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, von jeder Inanspruchnahme der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte - insbesondere von Pfändungen - Mitteilung an uns zu machen, uns Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller haftet uns gegenüber für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehen
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§ 9 Sondervereinbarungen
  1. Für Sondervereinbarungen (Miet-, Leasing-, Softwareverträge usw.) gelten zusätzlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen noch die formularmäßigen Bedingungen der Drittauftragnehmer. Wir werden diese dem Besteller unverzüglich zur Kenntnis bringen. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der rechtsverbindlichen Unterschrift der vertragsschließenden Parteien.
  2. Insbesondere bei Miet- und Leasingverträgen gilt die Auftragserteilung an uns als Genehmigung des Vertragsabschlusses zwischen uns und dem Leasinggeber und gleichzeitig als Verpflichtung des Bestellers, mit dem Leasinggeber einen, den festgelegten Bedingungen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
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§ 10 Haftungsbeschränkungen
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
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§ 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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